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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Stand 01/2003)
1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Geschäftstransaktionen,
Beratungsleistungen, Auskünfte u. ä., sofern keine anderen
Bedingungen von uns schriftlich anerkannt werden. Der Kunde
erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen an, indem er
Waren aus diesem Internetkatalog bestellt. Abweichende Bedingungen
sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen. Nebenabreden, Vorbehalte oder Ergänzungen des
Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unsere schriftliche
Bestätigung. Mündliche und telefonische Erklärungen und Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote
und Auftragsbestätigungen
Unsere Angebote sowie getroffene Vereinbarungen und Aussagen
werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich.
Das gleiche gilt auch für alle Angaben in unseren Verkaufsunterlagen.
Ebenso hat der Besteller sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung
oder Fertigungszeichnung diese zu prüfen. Bei Richtigkeit
der Auftragsbestätigung oder der Fertigungszeichnung sind
diese unterschrieben an uns zurückzusenden. Liefermöglichkeit
und Zwischenverkauf bleiben vorenthalten.
3. Preisstellung
und Zahlung
Die Preise verstehen sich ab Werk in EUR, inklusive
der zur Zeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, jedoch ohne
Transportkosten. Die angegebenen Preise sind immer, soweit
nicht anderes angegeben, ausschließlich aller zusätzlichen
Leistungen für die Installation oder die bezogene Ware. Bei
Lieferung von Waren ab einem Wa-renwert von mehr als 1000,-
EUR, gleich welcher Art, an uns nicht näher bekannte Personen
und Firmen, müssen wir vor Auftragsbearbeitung auf eine angemessene
Anzahlung, mindestens jedoch 50% des Auftragsvolumens bestehen,
da erst mit Eingang der Anzahlung mit der Auftragsbearbeitung
begonnen werden kann, so dass sich auch der Liefertermin danach
richtet. Sollten sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung
und der Lieferung die Herstellungs- bzw. Materialkosten um
mehr als 10% erhöhen, so können die Preise entsprechend erhöht
werden. Bei Überschreitung des Zahlungsziel werden Verzugszinsen
in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Diskontsatz berechnet.
Sollte beim Käufer eine wirtschaftliche Verschlechterung eintreten
oder sollte er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
können wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, noch offene
Aufträge und Lieferungen nur gegen Vorrauskasse oder andere
Sicherheiten abzugeben. Schecks kommen erst bei Einlösung
als Zahlung zur Geltung. Alle anfallenden Nebenkosten dieser
Zahlungsweise gehen zu Lasten des Käufers.
4. Lieferumfang
Zum Lieferumfang gehört nur das im Kaufvertrag
spezifizierte Material.
5. Lieferarten
und Lieferzeiten
Vorbehaltlich sofortiger Verfügbarkeit der Ware
liefern wir schnellstmöglich mit eigenem LKW, per Spedition,
per Post oder per Paketdienst. Wir haften nicht für die Einhaltung
von Lieferterminen, soweit wir einen solchen Termin nicht
schriftlich bestätigt haben. Nach Erteilung der Auftragsbestätigung
und Klärung aller noch offenen Auftragsdetails beginnt die
Lieferfrist. Werden noch nachträglich vom Besteller gewünschte
Auftragsänderungen berücksichtigt, so muss der Besteller eine
Lieferzeitverlängerung sowie einen daraus ergebenen Mehrpreis
akzeptieren. Liefererschwerungen, die durch höhere Gewalt
oder außergewöhnliche Vorfälle wie Streiks usw. verursacht
sind, berechtigen uns vom Vertragsrücktritt. Sollte dem Besteller
aufgrund unseres Verschuldens ein Schaden entstanden sein,
so wird der Schadenersatzanspruch beschränkt auf den tatsächlichen,
spruch beschränkt auf den tatsächlichen, nachweisbaren Schaden,
jedoch nur in Höhe von 5 % des Warenwertes der noch ausstehenden
Lieferung und Leistung. Die Ware ist grundsätzlich, soweit
nicht anderes angegeben, unversichert. Für Transportschäden
durch Fremdfirmen wird nicht gehaftet. Die Gefahr geht auf
den Kunden über, sobald die Lieferung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung
unser Lager oder das Herstellerwerk verlassen hat. Erfolgt
nach erklärter Lieferbereitschaft der Versand auf Wunsch des
Kunden nicht, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft
auf ihn über.
6. Versandkosten/Verpackungskosten
Alle Waren werden grundsätzlich, soweit nicht anders
vereinbart, per Nachnahme versendet. Nachnahmegebühren gehen
zu Lasten des Bestellers. Die Versandkosten sind nach Art
des zu versendenden Produktes (Gewicht, Größe usw.) unterschiedlich.
Lieferungen in das Ausland, auch auf die Inseln, und Expresslieferungen
werden gesondert berechnet. Bei Lieferungen in das Ausland,
werden evtl. Zollkosten bzw. Bearbeitungskosten für Zollformulare
dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.
7. Mängelrügen
Die Ware ist sofort bei Anlieferung im Beisein
des Frachtführers auf Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferung
zu untersuchen. Sollten Mängel vorhanden sein, so sind diese
vom Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen zu lassen
und uns unverzüglich innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Danach können Beanstandungen, die bei sorgfältiger Untersuchung
erkennbar waren nicht mehr geltend gemacht werden. Beanstandete
Ware darf nur nach vorheriger Rücksprache mit uns eingebaut,
verarbeitet oder weiterverkauft werden.
8. Rückgaberecht
Sie haben ein 14tägiges Rückgaberecht nach Erhalt
der Ware. Schicken Sie uns die Ware in einwandfreiem Zustand,
in der Originalverpackung und mit Originalrechnung per Post
zurück. Oder schreiben Sie uns bei Artikeln, bei denen das
nicht möglich ist. Wir holen sie dann selbstverständlich ab.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der
Ware bzw. des Rücknahmeverlangens an uns. Von dem Rückgaberecht
sind Produkte, die ausschließlich für den einzelnen Besteller
angefertigt wurden, ausgeschlossen.
9. Gewährleistung
Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von
8 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns bekannt gemacht werden.
Bei versteckten Mängeln sind diese unverzüglich nach Feststellung
mitzuteilen, spätestens jedoch hat uns der Käufer eine Frist
von mindestens 6 Wochen zur Beseitigung des Mangels zu gewähren.
Bei Fremdwaren hat der Käufer ebenfalls die Lieferfrist der
Zulieferers zu akzeptieren, um die Ersatzteile zu beschaffen.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Teile, die dem natürlichen
Verschleiß unterliegen. Solange wir oder unsere Vertreter
den aufgetretenen Mangel/Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben, hat der Besteller keine weitergehenden
Rechte in Bezug auf Folgeschäden oder Schadenersatzansprüche
aufgrund mangelhafter Lieferung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
Bei Fremdartikeln anderer Hersteller übernehmen wir Garantieansprüche
im Rahmen der uns zugesicherten Garantieleistungen, mindestens
jedoch bis 6 Monate nach Eingang der Ware beim Besteller.
Technische Änderungen behalten wir uns vor. Vorstehende Regelungen
gelten nicht für gebraucht gelieferte Produkte.
Geringe handelsübliche oder technisch
unvermeidbare Abweichungen in Farbe, Form und Qualität von
der Beschreibung des Liefergegenstands oder von den Mustern
gelten nicht als Mangel. Erweist sich eine Mängelrüge als
unberechtigt, hat der Kunde die dadurch entstandenen Kosten
zu tragen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der
Kunde oder Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen
an der Anlage vornehmen, ferner wenn der Kunde nicht geeignete
Maßnahmen trifft, damit der Schaden gemindert und nicht größer
wird.
10. Eigentumsvorbehalt
Der Gegenstand der Bestellung bleibt unser Eigentum
bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen gleich aus welchem
Rechtsgrund, bis zu Einlösung sämtlicher uns gegebener Wechsel
und Schecks, auch wenn der Kaufpreis bzw. die Vergütung für
besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für
unsere Saldoforderung. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware
erfolgt in unserem Auftrag, und zwar unentgeltlich sowie ohne
Verpflichtung unsererseits der Art, dass wir als Hersteller
gem § 950 BGB anzusehen sind, also in jedem Zeitpunkt und
Grad der Verarbeitung oder des Einbaus an den Erzeugnissen
unser Eigentum behalten. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht
uns gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum
an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit
der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende
neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware.
Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Die
Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherheit sämtlicher
Forderungen dem Verkäufer aus dem Geschäftsverhältnis an diesen
abgetreten und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne
oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer
weiter veräußert wird. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf- und Werklieferungs-
oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn
die Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Verkäufer
übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist
der Käufer nicht berechtigt. Auf Verlangen des Verkäufers
ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller
zur Zahlung an den Verkäufer bekanntzugeben. Übersteigt der
Wert für den Verkäufer bestehende Sicherheiten der Forderung
insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen
des Bestellers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers
beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen
nach Wahl des Verkäufers verpflichtet. Der Besteller verpflichtet
sich, Zugriffe Dritter auf unser Eigentum unverzüglich mitzuteilen.
Soweit Forderungen an uns abgetreten sind, sind wir unverzüglich
nach Entste-hen der Forderung und auf Verlangen durch Übersendung
von Rechnungskopien von der Existenz der Forderung zu unterrichten.
Ist der Käufer eine juristische Person, so verpflichtet sich
insoweit auch der gesetzliche Vertreter persönlich, ist auch
dieser eine juristische Person, so auch deren Vertreter, usw.
11. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich
zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen
Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers. Dies gilt
auch für den Fall, dass der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich
der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Auch für Scheckverbindlichkeiten gilt als Erfüllungsort
und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
12. Datenschutz
Soweit wir zur Bearbeitung und Durchführung einer
Bestellung persönliche Daten erheben und speichern müssen,
sichern wir deren streng vertrauliche Behandlung, insbesondere
deren Nichtweitergabe an nicht mit der Durchführung der Bestellung
befasste Dritte zu.
13. Schlussbestimmungen
und Teilnichtigkeit
Vertragsänderungen und sonstige Nebenabsprachen
erhalten für uns nur Gültigkeit nach unserer schriftlichen
Bestätigung . Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
14. Haftungsausschluss
Die von uns publizierten Beschreibungen und Preisangaben
werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem
können wir eine Haftung für eventuelle Druckfehler, technische
Änderungen an den Waren oder für die anhaltende Lieferfähigkeit
aller Waren nicht übernehmen.
15. Sonstiges
Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass alle in diesem Programm veröffentlichten Fotos, Grafiken
und Texte nicht ohne unsere schriftliche Erlaubnis kopiert,
vervielfältigt und veröffentlicht (z.B. Internet) werden dürfen.
Sollten wir feststellen, dass Daten aus unserem Programm veröffentlicht
werden, behalten wir uns eine strafrechtliche Verfolgung und/oder
Schadensersatzklage vor.
Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages
als unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen
Bestimmung dieses Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine
deren wirtschaftliche Zweck erfüllende Regelung zu treffen.
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