Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Stand 01/2003)

1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Geschäftstransaktionen, Beratungsleistungen, Auskünfte u. ä., sofern keine anderen Bedingungen von uns schriftlich anerkannt werden. Der Kunde erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen an, indem er Waren aus diesem Internetkatalog bestellt. Abweichende Bedingungen sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden, Vorbehalte oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung. Mündliche und telefonische Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote und Auftragsbestätigungen
Unsere Angebote sowie getroffene Vereinbarungen und Aussagen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich. Das gleiche gilt auch für alle Angaben in unseren Verkaufsunterlagen. Ebenso hat der Besteller sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder Fertigungszeichnung diese zu prüfen. Bei Richtigkeit der Auftragsbestätigung oder der Fertigungszeichnung sind diese unterschrieben an uns zurückzusenden. Liefermöglichkeit und Zwischenverkauf bleiben vorenthalten.

3. Preisstellung und Zahlung
Die Preise verstehen sich ab Werk in EUR, inklusive der zur Zeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Transportkosten. Die angegebenen Preise sind immer, soweit nicht anderes angegeben, ausschließlich aller zusätzlichen Leistungen für die Installation oder die bezogene Ware. Bei Lieferung von Waren ab einem Wa-renwert von mehr als 1000,- EUR, gleich welcher Art, an uns nicht näher bekannte Personen und Firmen, müssen wir vor Auftragsbearbeitung auf eine angemessene Anzahlung, mindestens jedoch 50% des Auftragsvolumens bestehen, da erst mit Eingang der Anzahlung mit der Auftragsbearbeitung begonnen werden kann, so dass sich auch der Liefertermin danach richtet. Sollten sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und der Lieferung die Herstellungs- bzw. Materialkosten um mehr als 10% erhöhen, so können die Preise entsprechend erhöht werden. Bei Überschreitung des Zahlungsziel werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Diskontsatz berechnet. Sollte beim Käufer eine wirtschaftliche Verschlechterung eintreten oder sollte er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, können wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, noch offene Aufträge und Lieferungen nur gegen Vorrauskasse oder andere Sicherheiten abzugeben. Schecks kommen erst bei Einlösung als Zahlung zur Geltung. Alle anfallenden Nebenkosten dieser Zahlungsweise gehen zu Lasten des Käufers.

4. Lieferumfang
Zum Lieferumfang gehört nur das im Kaufvertrag spezifizierte Material.

5. Lieferarten und Lieferzeiten
Vorbehaltlich sofortiger Verfügbarkeit der Ware liefern wir schnellstmöglich mit eigenem LKW, per Spedition, per Post oder per Paketdienst. Wir haften nicht für die Einhaltung von Lieferterminen, soweit wir einen solchen Termin nicht schriftlich bestätigt haben. Nach Erteilung der Auftragsbestätigung und Klärung aller noch offenen Auftragsdetails beginnt die Lieferfrist. Werden noch nachträglich vom Besteller gewünschte Auftragsänderungen berücksichtigt, so muss der Besteller eine Lieferzeitverlängerung sowie einen daraus ergebenen Mehrpreis akzeptieren. Liefererschwerungen, die durch höhere Gewalt oder außergewöhnliche Vorfälle wie Streiks usw. verursacht sind, berechtigen uns vom Vertragsrücktritt. Sollte dem Besteller aufgrund unseres Verschuldens ein Schaden entstanden sein, so wird der Schadenersatzanspruch beschränkt auf den tatsächlichen, spruch beschränkt auf den tatsächlichen, nachweisbaren Schaden, jedoch nur in Höhe von 5 % des Warenwertes der noch ausstehenden Lieferung und Leistung. Die Ware ist grundsätzlich, soweit nicht anderes angegeben, unversichert. Für Transportschäden durch Fremdfirmen wird nicht gehaftet. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Lager oder das Herstellerwerk verlassen hat. Erfolgt nach erklärter Lieferbereitschaft der Versand auf Wunsch des Kunden nicht, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.

6. Versandkosten/Verpackungskosten
Alle Waren werden grundsätzlich, soweit nicht anders vereinbart, per Nachnahme versendet. Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Die Versandkosten sind nach Art des zu versendenden Produktes (Gewicht, Größe usw.) unterschiedlich. Lieferungen in das Ausland, auch auf die Inseln, und Expresslieferungen werden gesondert berechnet. Bei Lieferungen in das Ausland, werden evtl. Zollkosten bzw. Bearbeitungskosten für Zollformulare dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.

7. Mängelrügen
Die Ware ist sofort bei Anlieferung im Beisein des Frachtführers auf Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferung zu untersuchen. Sollten Mängel vorhanden sein, so sind diese vom Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen zu lassen und uns unverzüglich innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Danach können Beanstandungen, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar waren nicht mehr geltend gemacht werden. Beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Rücksprache mit uns eingebaut, verarbeitet oder weiterverkauft werden.

8. Rückgaberecht
Sie haben ein 14tägiges Rückgaberecht nach Erhalt der Ware. Schicken Sie uns die Ware in einwandfreiem Zustand, in der Originalverpackung und mit Originalrechnung per Post zurück. Oder schreiben Sie uns bei Artikeln, bei denen das nicht möglich ist. Wir holen sie dann selbstverständlich ab. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens an uns. Von dem Rückgaberecht sind Produkte, die ausschließlich für den einzelnen Besteller angefertigt wurden, ausgeschlossen.

9. Gewährleistung
Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns bekannt gemacht werden. Bei versteckten Mängeln sind diese unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen, spätestens jedoch hat uns der Käufer eine Frist von mindestens 6 Wochen zur Beseitigung des Mangels zu gewähren. Bei Fremdwaren hat der Käufer ebenfalls die Lieferfrist der Zulieferers zu akzeptieren, um die Ersatzteile zu beschaffen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Teile, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen. Solange wir oder unsere Vertreter den aufgetretenen Mangel/Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, hat der Besteller keine weitergehenden Rechte in Bezug auf Folgeschäden oder Schadenersatzansprüche aufgrund mangelhafter Lieferung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Fremdartikeln anderer Hersteller übernehmen wir Garantieansprüche im Rahmen der uns zugesicherten Garantieleistungen, mindestens jedoch bis 6 Monate nach Eingang der Ware beim Besteller. Technische Änderungen behalten wir uns vor. Vorstehende Regelungen gelten nicht für gebraucht gelieferte Produkte.

Geringe handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Farbe, Form und Qualität von der Beschreibung des Liefergegenstands oder von den Mustern gelten nicht als Mangel. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.

Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Anlage vornehmen, ferner wenn der Kunde nicht geeignete Maßnahmen trifft, damit der Schaden gemindert und nicht größer wird.

10. Eigentumsvorbehalt
Der Gegenstand der Bestellung bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund, bis zu Einlösung sämtlicher uns gegebener Wechsel und Schecks, auch wenn der Kaufpreis bzw. die Vergütung für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag, und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung unsererseits der Art, dass wir als Hersteller gem § 950 BGB anzusehen sind, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung oder des Einbaus an den Erzeugnissen unser Eigentum behalten. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Die Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherheit sämtlicher Forderungen dem Verkäufer aus dem Geschäftsverhältnis an diesen abgetreten und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wird. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf- und Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Verkäufer bekanntzugeben. Übersteigt der Wert für den Verkäufer bestehende Sicherheiten der Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Bestellers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet. Der Besteller verpflichtet sich, Zugriffe Dritter auf unser Eigentum unverzüglich mitzuteilen. Soweit Forderungen an uns abgetreten sind, sind wir unverzüglich nach Entste-hen der Forderung und auf Verlangen durch Übersendung von Rechnungskopien von der Existenz der Forderung zu unterrichten. Ist der Käufer eine juristische Person, so verpflichtet sich insoweit auch der gesetzliche Vertreter persönlich, ist auch dieser eine juristische Person, so auch deren Vertreter, usw.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Auch für Scheckverbindlichkeiten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.

12. Datenschutz
Soweit wir zur Bearbeitung und Durchführung einer Bestellung persönliche Daten erheben und speichern müssen, sichern wir deren streng vertrauliche Behandlung, insbesondere deren Nichtweitergabe an nicht mit der Durchführung der Bestellung befasste Dritte zu.

13. Schlussbestimmungen und Teilnichtigkeit
Vertragsänderungen und sonstige Nebenabsprachen erhalten für uns nur Gültigkeit nach unserer schriftlichen Bestätigung . Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

14. Haftungsausschluss
Die von uns publizierten Beschreibungen und Preisangaben werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir eine Haftung für eventuelle Druckfehler, technische Änderungen an den Waren oder für die anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren nicht übernehmen.

15. Sonstiges
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle in diesem Programm veröffentlichten Fotos, Grafiken und Texte nicht ohne unsere schriftliche Erlaubnis kopiert, vervielfältigt und veröffentlicht (z.B. Internet) werden dürfen. Sollten wir feststellen, dass Daten aus unserem Programm veröffentlicht werden, behalten wir uns eine strafrechtliche Verfolgung und/oder Schadensersatzklage vor.

Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Bestimmung dieses Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine deren wirtschaftliche Zweck erfüllende Regelung zu treffen.

   
 
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